Klassenrat

Klassenrat


1. Ziele und Inhalte

Der Klassenrat ist eine regelmäßig stattfindende Gesprächsrunde der ganzen Klasse einschließlich der Klassenleitung. Er dient der Förderung und Aneignung von kommunikativen und sozialen Kompetenzen. Die Schülerinnen und Schüler haben hierbei innerhalb des Schulalltags die Möglichkeit eigene Ideen zur Gestaltung des Miteinanders mit der eigenen Klasse zu entwickeln. Sie erstellen zu unterschiedlichen selbst gewählten Themen (wie z. B. Klassenausflüge, Klassenraumgestaltung, Schulfestplanung, gegenseitige Hilfestellung im Krankheitsfall, Erstellung eines Klasseninternen Regelwerks) eigene Lösungsvorschläge, welche sie demokratisch abstimmen und im Schulalltag möglichst eigenverantwortlich ausprobieren und regelmäßig innerhalb des Klassenrats überprüfen. Ferner erarbeiten sie Problemlösestrategien bei auftretenden Konflikten innerhalb und außerhalb der Klassengemeinschaft.
Die Lehrkräfte haben ihre Aufgabe im Wesentlichen in der Begleitung der Schülerinnen und Schüler. Sie dürfen jedoch eigene Vorschläge und Ideen mit einbringen (sollten sich aber möglichst zunächst zurückhalten und den Schülerinnen und Schüler den Vorrang lassen). Sie sind bei Abstimmungen gleichberechtigtes Mitglied, wie die Schülerinnen und Schüler selbst auch.


2. Merkmale

  • Der Klassenrat als Klassengespräch findet wöchentlich, möglichst immer zum gleichen Termin statt.
  • Zur besseren Verständigung mit Blickkontakt findet er im Stuhlkreis statt.
  • Der Gesprächsablauf folgt einem möglichst immer gleichen Aufbau, welcher von den Kindern mit Hilfe verschiedener Ämter organisiert wird.
  • Themen sind in der Regel organisatorische Fragen, Vorhaben und Probleme innerhalb der Klassengemeinschaft bzw. Schule.
  • Es werden Klassenregeln aufgestellt, welche am Anfang vereinbart und später immer wieder erweitert werden, an welche sich alle halten müssen.
  • Nicht alle Themen können im Klassenrat geregelt und besprochen werden. Auszuschließen sind Mobbing, Straftaten wie Sachbeschädigung, Erpressung, Körperverletzung, sowie anonyme Anschuldigungen (hierfür bedarf es anderer erweiterter Konzepte u. a. zum Opferschutz).

 

3. Durchführung an der BBG


Der Klassenrat wurde im Schuljahr 2013/14 erstmals „flächendeckend“ in einer gesamten Jahrgansstufe 5 in der Bertolt-Brecht-Gesamtschule eingeführt. Hierbei hat das Beratungsteam ein Konzept zur Umsetzung vorgestellt, welches die Tutorinnen und Tutoren sowie Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung des Klassenrats unterstützen soll. Wir haben hierbei auf Erfahrungen und Konzepte von Lehrkräften und Sozialpädagogen zurückgegriffen, welche in der Vergangenheit bereits Klassenratssitzungen in einzelnen Klassen unserer Schule durchgeführt haben. Bei der Einführung haben wir erfreulicherweise feststellen können, dass auch bereits ein Großteil der Schülerschaft aus der Grundschulzeit Erfahrungen mit dem Klassenrat, einem Stuhlkreis oder Morgenkreis gemacht hat, welche jedoch sehr unterschiedlich gestaltet wurden. Da es auch Schülerinnen und Schüler gibt, die bisher noch keine oder negative Erfahrungen mit diversen Angeboten gemacht haben, ist es notwendig zunächst herauszufinden, welche Erfahrungen die Kinder mitbringen.
Neben der Vorstellung des Klassenrats besteht der Gedanke und Wunsch, dass die/der zuständige Sozialpädagogin/-pädagoge und das Beratungsteam die Klassen über diese Maßnahme kennenlernen, sowie auch die Schülerinnen und Schüler ihre Ansprechpartner und Räumlichkeiten in Sachen Beratung.

  1. Zu Beginn wird demzufolge ein Einführungstag (9:00–13:15 Uhr) im Beratungszentrum der BBG für Schülerinnen und Schüler und die Klassenleitung stattfinden, welcher von der Sozialpädagogin, einer Sozialpädagogin im Anerkennungsjahr und einem Beratungslehrer/einer Beratungslehrerin durchgeführt wird. Hierbei nehmen jeweils eine Klasse, sowie die Klassenleitung teil und lernen das BBG-Klassenrat-Konzept kennen. Die Termine werden dabei über das gesamte 5.Schuljahr verteilt und mit der Sozialpädagogin (Helga Wilsmann) und der Klassenleitung abgesprochen. Anhand von Gesprächsrunden, Rollenspielen, einem Stationslauf und Hinweisen zum Gebrauch des Schulinternen Materials (Ordner) für den Klassenrat, werden den Schülerinnen und Schüler die Ziele und Inhalte des Klassenrats praxisnah vermittelt. Kenntnisse zum Klassenrat seitens der Tutorinnen und Tutoren sind hierfür nicht erforderlich. Sollten bereits im Vorfeld Klassenregeln erarbeitet worden sein, so wäre es günstig diese zum Klassenrat mitzubringen.
  2. Im Anschluss an den Einführungstag findet der erste Klassenrat statt. Dieser Klassenrat findet für gewöhnlich im Klassenzimmer statt, wobei die Klasse im Vorfeld den Stuhlkreis aufstellen sollte. Hierbei erhalten die Klassen den Klassenratsordner als Hilfestellung zur Durchführung und Sammelwerk der nachfolgenden Protokolle. Die ersten 2–3 Klassenratssitzungen werden hierbei ebenfalls in Absprache mit Frau Wilsmann möglichst innerhalb der OL-Stunden stattfinden. Sie werden jeweils von mindestens einer Fachkraft aus dem Beratungsteam begleitet, damit die Tutorinnen und Tutoren ihre Rolle als Klassenratsmitglied ausfüllen können, ohne selbst zu viel eingreifen und erklären zu müssen. Die verschiedenen Ämter der Schülerinnen und Schüler (sie werden am Einführungstag vorgestellt werden) und deren Verteilung werden innerhalb der ersten Sitzung festgelegt, womit das Thema des ersten Klassenrats bereits festgelegt ist. Ferner können Inhalte des Einführungstages, welche noch nicht erledigt sind, fortgesetzt werden.
  3. Es bietet sich an, dass die ersten Sitzungen über mind. 60 Min. oder besser 90 Min. zu planen, da der Ablauf und die Regeln des Klassenrats erst eingeübt werden müssen – ohne das Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und Lehrkräfte zu viel steuern und die Klasse unter Druck gerät. Aus unseren Erfahrungen dauert es einige Sitzungen, bis der Klassenrat wie am Schnürchen läuft und Regeln und Abläufe klar sind. Dann kann dieser auf 45 min gekürzt werden und bei Bedarf (viele dringende oder zeitintensive eingebrachte Themen) verlängert werden. Wichtig und wünschenswert ist jedoch eine dauerhafte und regelmäßige (möglichst einmal wöchentlich, mindestens 14 tägig) Einhaltung der Sitzungen in den OL-Stunden.
  4. Im Anschluss an eine Sitzung wäre es sinnvoll 10 Minuten für eine Reflexion und Auswertung einzuplanen, damit Schülerinnen und Schüler mit besonderen Ämtern z.B. Regelwächter und Moderatoren ein Feedback geben können. Auch die gesamte Klasse hat hierbei die Möglichkeit an einer Auswertung teilzunehmen (z.B. Redeanteile Mädchen /Jungs, wie habe ich mich im Klassenrat gefühlt, was hat gut bzw. schlecht geklappt).
  5. Grundsätzlich zeichnet sich der Klassenrat dadurch aus, dass die Mitglieder gleichberechtigt sind. Dennoch gilt: die Tutorinnen und Tutoren haben grundsätzlich die Aufgabe und die Pflicht einzugreifen, wenn einzelne Schülerinnen und Schüler gedemütigt und bloßgestellt werden. Sie achten darauf, dass Diskussionen nicht entgleisen und unterstützen hierbei die Schülerinnen und Schüler in ihren Ämtern als Moderatoren und Regelwächter, wenn diese dies noch nicht umsetzen können.
  6. Ferner können sie über aktives Zuhören und gezieltes Nachfragen bei den Schülerinnen und Schüler eine Problemstellung und dessen Lösung unterstützen. Die Tutorinnen und Tutoren können eigene Kenntnisse im Bereich einer gelingenden Kommunikation (z. B. bei Konflikten auf Ich-Botschaften achten, gewaltfreie Kommunikation/ Giraffensprache oder Vier-Ohren-Modell) mit einbringen und dies in Ihrer Vorbildfunktion auch vorleben. Hilfestellungen zum Bereich der Kommunikation kann hierbei natürlich im Verlauf des Schuljahres von den Sozialpädagogen mit eingeholt werden.
    (Literaturtipp hierzu: Eva Blum und Hans-Joachim Blum: Der Klassenrat, Ziele, Vorteile Organisation, Verlag an der Ruhr 2006, S. 122ff und S. 131ff).

Kontakt

Bertolt-Brecht-Gesamtschule
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Telefon 0228 777 230
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