LRS

LRS-Konzept (gekürzt):

Umgang mit Lese-Rechtschreib-Schwäche

Was beinhaltet das LRS-Konzept der Bertolt-Brecht-Gesamtschule?

Für Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) hat die Bertolt-Brecht-Gesamtschule ein LRS-Konzept entwickelt. Es orientiert sich am LRS-Erlass-NRW und soll betroffene Schüler schützen, ihre Nachteile ausgleichen, sie LRS-spezifisch fördern und Versagensängste vermeiden helfen.

Oberstes Ziel ist es, für die betroffenen Schüler ein Lernklima zu schaffen, in welchem sie, trotz einer LRS, ihr Selbstwertgefühl stärken, möglichst motiviert am Schulunterricht teilnehmen und den für sie optimalen Schulabschluss erreichen können.

Wer gilt als LRS-Schüler?

Möglicherweise ist es nicht ganz sicher, ob ein Schüler eine LRS hat. Der LRS-Erlass NRW regelt, wer als LRS-Schüler eingestuft wird:

  • Als LRS-Schüler gelten: „Schülerinnen und Schüler, bei denen besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens beobachtet werden.“
  • In den Jahrgangsstufen 3 bis 6: „alle Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben über einen Zeitraum von mind. 3 Monaten den Anforderungen nicht entsprechen.“
  • In den Jahrgängen 7 bis 10 und der Oberstufe: „wenn in Einzelfällen deren besondere Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben bisher nicht behoben werden konnten“.

Wie diagnostiziert die BBG eine LRS?

Mit dem Schuleintritt in die BBG werden alle Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang mit dem Duisburger Sprachstandstest getestet. Dadurch ergibt sich ein erstes Bild, ob Ihr Kind einen LRS-Förderbedarf hat. Um die Aussagekraft der Diagnose zu vertiefen, werden alle Schülerinnen und Schüler, bei denen im ersten Test ein Förderbedarf festgestellt wurde, zusätzlich mit dem Lernserver-Test aus Münster getestet. Zusätzlich fließen die Beobachtungen der Tutorinnen und Tutoren und Fachkollegen in die Diagnose ein, da sie Ihr Kind täglich unterrichten und so durch den persönlichen Umgang die individuellen Schwierigkeiten beschreiben und spezifizieren können. Auch Diagnosebescheinigungen von externen qualifizierten Instituten wie dem schulpsychologischen Dienst, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten etc. werden anerkannt.

Wie werden die LRS-Schüler in den Jahrgängen 5 und 6 gefördert?

Diagnostiziert der Lernserver-Test ebenfalls einen Förderbedarf, so wird Ihr Kind in der einmal pro Woche stattfindenden IFFU-Stunde (Individueller Förder- und Forderunterricht) in einer kleinen Lerngruppe von etwa acht Schülerinnen und Schüler gefördert. Die Deutschkollegen arbeiten mit den Materialien, die vom Lernserver individuell auf die Gruppe abgestimmt sind.
Unser Ziel ist, dass Ihr Kind am Ende von Klasse 6 aus der Fördermaßnahme entlassen werden kann, weil es die wichtigsten Rechtschreibstrategien beherrscht und auch im freien Schreiben automatisiert einsetzen kann. Ob bei Ihrem Kind noch Förderbedarf besteht, wird am Ende der Klasse 6 noch einmal getestet. Für den erfolgreichen Abschluss des Kurses wird es eine Belobigung in Form einer Urkunde erhalten.

Welche Methodik wird im LRS-Förderunterricht eingesetzt?

Die Lernmethode hat besondere Bedeutung für den Lernerfolg. Wichtig ist, die Schülerinnen und Schüler durch Erfolge zu motivieren. Daher wird ein möglichst fehlerfreies Lernen angestrebt und automatisiert, bevor Neues und Schwierigeres erarbeitet wird.
Was geschieht, wenn auch am Ende der 6. Klasse noch eine Förderung notwendig ist?
Da bei legasthenen Schülerinnen und Schülern oder solchen mit einer schweren LRS teilweise weiterhin Förderbedarf besteht, fördert unsere Schule Ihr Kind auch in den Klassen 7 bis 10 in LRS-Kursen von etwa zwölf Schülerinnen und Schüler weiter. Am Ende jedes Schuljahres testen wir die Schülerinnen und Schüler und diagnostizieren, ob sie noch eine Förderung brauchen. Sollte eine Förderung notwendig sein, bleiben sie ein weiteres Jahr in der LRS-Fördergruppe. Die Fördergruppen sind ein Angebot der Schule, können aber durch Förderangebote externer Institute ergänzt bzw. ganz ersetzt werden.

Welche weiteren Hilfen gibt es für LRS-Schüler?

Laut Erlass hat Ihr Kind bei einer festgestellten LRS zusätzlich zu den Fördermaßnahmen einen Anspruch sowohl auf Notenschutz wie auch auf einen Nachteilsausgleich in allen Fächern.

Dazu heißt es im Erlass:

  • „Die Rechtschreibleistungen werden nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach mit einbezogen.“
  • Als Nachteilsausgleich kann die Lehrkraft bei Tests zur Feststellung der Rechtschreibleistung „eine andere Aufgabe stellen, mehr Zeit einräumen […] In den Fremdsprachen können Vokabelkenntnisse durch mündliche Leistungen erbracht werden.“

Das heißt, dass Ihr Kind in allen Fächern neben dem Notenschutz (= Nichtbewertung der Rechtschreibleistung) weitere individuell abgestimmte Maßnahmen erhält, die seinen Nachteil ausgleichen: beispielsweise andere Aufgaben, längere Bearbeitungszeiten oder die Möglichkeit, am PC zu arbeiten. Diese Maßnahmen sollten mit den Fachlehrkräften individuell abgesprochen werden. Damit Notenschutz und Nachteilsausgleich gewährt werden können, werden zu Beginn des Schuljahres alle Lehrkräfte darüber informiert, dass Ihr Kind eine LRS hat. Auch in der Oberstufe und den Zentralen Prüfungen besteht gemäß der APO-SI §6 (9) bzw. APO-GOSt §13 (7) ein Recht auf Nachteilsausgleich (aber nicht auf Notenschutz!) bei dann noch betroffenen Schülerinnen und Schüler. Der Nachteilsausgleich muss von den Eltern bei der Schule rechtzeitig beantragt werden. Er beträgt bei Klausuren in der Oberstufe im GK 30 Min. und im LK 45 Min. Schreibzeitverlängerung.

„Betroffene Eltern“ sollten sich immer bewusst sein, dass sie ein besonderes Kind haben, für das sie eine besondere Verantwortung tragen, und sich daher intensiv über die LRS-Problematik ihres Kindes informieren. Halten Sie einen guten Kontakt zu Lehrkräften und anderen Eltern mit betroffenen Kindern. Der Austausch hilft allen Seiten, die spezielle Problematik Ihres Kindes besser zu verstehen. Sie können Ihr Kind zu Hause unterstützen, indem Sie sein Selbstwertgefühl und seine Motivation stärken. Jedes Kind schafft sich im Rahmen unseres Förderunterrichts ein Förderheft an, mit dem es regelmäßig und individuell auch zu Hause arbeiten soll. Dabei kann Ihre Unterstützung sehr hilfreich sein.

Kontakt

Bertolt-Brecht-Gesamtschule
Schlesienstraße 21-23, 53119 Bonn

eMail mail@bbgbonn.de
Telefon 0228 777 230
Fax 0228 777 234


weitere Kontaktinformationen

Newsletter Anmeldung