Schulverfassung

Schulverfassung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule

 

Präambel

Eine gute Schule setzt ein gutes und freundliches Schulklima voraus.

Für unsere Schule, die Bertolt-Brecht-Gesamtschule, gilt dies auch.
Dafür ist es notwendig, dass Schüler und Schülerinnen, Eltern, Lehrer und Lehrerinnen und alle anderen,
die an dieser Schule tätig sind, fair miteinander umgehen.

Unser Miteinander

Wir gehen respektvoll, offen und höflich miteinander um.
Wir hören einander zu, dabei hat jeder ein Recht darauf, seine Meinung ungestört zu äußern.
Wir lösen Konflikte gewaltfrei.
Wir verstehen uns als Schulgemeinschaft.

Lernen und Lehren

Schüler und Schülerinnen und Lehrer und Lehrerinnen haben das Recht auf einen ungestörten Unterricht.

Das Lernen

Das Ziel eines jeden Schülers und einer jeden Schülerin ist es, sich nach seinen und ihren Möglichkeiten zu entfalten und seinen und ihren bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen. Ziel ist es auch, zunehmend soziale Verantwortung zu übernehmen.
Die Schüler und Schülerinnen sollen selbstbewusst am kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dies setzt voraus, dass sie im Unterricht aktiv und kreativ mitarbeiten, auch eigene Vorschläge machen und Ideen einbringen. Sie sollen pünktlich zum Unterricht erscheinen, ihre Unterrichtsmaterialien bereit halten und ihre Hausaufgaben erledigen.
Zur Erreichung dieser Ziele werden die Schüler von Ihren Eltern unterstützt.

Das Lehren

Das Ziel der Lehrer und Lehrerinnen ist eine möglichst umfassende Bildung, Erziehung und Beratung der Schüler und Schülerinnen. Dies setzt voraus, dass Lehrer und Lehrerinnen gut vorbereitet in den Unterricht gehen, für eine angemessene Lernatmosphäre sorgen und einen methodisch abwechslungsreichen Unterricht gewährleisten. Dabei wird jeder Schüler und jede Schülerin als Individuum und als Teil der Gemeinschaft wahrgenommen.

Verantwortung der Eltern

Die Eltern tragen Mitverantwortung für den schulischen Erfolg ihrer Kinder. Diese nehmen sie wahr, indem sie die Schulordnung anerkennen und mit ihren Kindern auf die Einhaltung dieser Ordnung achten.
Die Eltern unterstützen die schulische Entwicklung ihrer Kinder, wenn sie Informations- und Gesprächsangebote der Schule wahrnehmen und sich bei schulischen Aktivitäten engagieren.

Umgang mit Gebäude und Gegenständen

Wir arbeiten in einer ordentlichen und sauberen Schule und behandeln daher alle Materialien, Einrichtungsgegenstände und Räume in den Schulgebäuden sorgfältig. Das gleiche gilt auch für den Umgang mit dem Eigentum anderer Mitschüler. Mutwillige Verschmutzung und Zerstörung lehnen wir ab.

Schulordnung

Die Schule gibt sich eine Schulordnung.

Klassenordnungen

Die Schüler und Schülerinnen der Klassen geben sich gemeinsam mit den Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen zu Beginn des Schuljahres Klassenordnungen. Die Fachlehrer und Fachlehrerinnen können sich an der Erstellung der Klassenordnungen beteiligen. Die Klassenordnung kann jederzeit ergänzt oder verändert werden.
Die Eltern erhalten eine Kopie der Klassenordnung.

Gültigkeit

Diese Schulverfassung wurde von Schülern und Schülerinnen, Eltern und Lehrern und Lehrerinnen angenommen. Sie wird bei Bedarf den Erfordernissen angepasst. Bestandteil dieser Schulverfassung sind die Schulordnung sowie die jeweilige Klassenordnung. Sie tritt mit Wirkung vom 22.01.2003 in Kraft.

Kontakt

Bertolt-Brecht-Gesamtschule
Schlesienstraße 21-23, 53119 Bonn

eMail mail@bbgbonn.de
Telefon 0228 777 230
Fax 0228 777 234


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