Allgemeine Informationen Indiv. Förd.

Individuelle Förderung

 

Der Anspruch auf individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist fest im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verankert: „Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.“ (Schulgesetz NRW, §2, Abs. 4)

Auch im Hinblick auf das Teilhabe- und Integrationsgesetz von 2012, in dessen Mittelpunkt Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit stehen soll die Schule die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung fördern (Schulgesetz NRW, §2, Abs. 5). Schülerinnen und Schüler sollen auf der Grundlage einer inklusiven Bildung und längeren gemeinsamen Lernens individuell gefördert werden:

„Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.“

(Schulgesetz NRW, §2, Abs. 5)

 

Individuelle Förderung an der Bertolt-Brecht-Gesamtschule

 

individuelleFoerderung

An der Bertolt-Brecht-Gesamtschule lernen Kinder mit den unter-schiedlichsten Lernvoraussetzungen und Begabungen gemeinsam. Gemeinsames Lernen setzt eine individuelle Begabungsförderung von der Jahrgangsstufe 5-10 voraus. Ziel ist dabei, die Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer individuellen Fähigkeiten und Interessen zu fördern. Individuelle Förderung als pädagogisches Grundprinzip erfolgt sowohl in den Kernstunden als auch in den Ergänzungsstunden (vgl. APO S I, §3, Abs. 1).

„Die Ergänzungsstunden dienen der differenzierten Förderung innerhalb des Klassenverbandes sowie in anderen Lerngruppen. Mindestens fünf Ergänzungsstunden sollen für die individuelle Förderung eingesetzt werden. Solche Angebote können klassen- und jahrgangsübergreifend sowie für begrenzte Zeit eingerichtet werden. Die Schule kann die Schülerin oder den Schüler dazu verpflichten, im Rahmen der Ergänzungsstunden an bestimmten Förderangeboten teilzunehmen.“ (APO SI, §3, Abs. 3)

An den Angeboten zur individuellen Förderung nehmen alle Schülerinnen und Schüler teil. Im Rahmen der Ergänzungsstunden und Integrationsstunden handelt es sich teilweise um verpflichtende Förderangebote für Schülerinnen und Schüler. Dahingegen sind die Workshops Wahlangebote nach Neigung und Interessensschwerpunkt, die aber im Ganztag der BBG in Jahrgang 5-7 fest verankert sind. Als Grundlage für die Zuweisung zu bestimmten Förderangeboten dienen standardisierte Testverfahren (z.B. Duisburger Sprachtest und der Diagnosetest des „Lernservers“ der Universität Münster). Wichtige Hinweise geben außerdem die Förderempfehlungen und Hinweise in den Schulentwicklungsbögen (vgl. Konzept Lernentwicklung) der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

Zur Weiterentwicklung und zum Austausch über Konzepte ist die Bertolt-Brecht-Gesamtschule seit dem Schuljahr 2013/14 im Netzwerk Zukunftsschulen NRW registriert.

 

 

Kontakt

Bertolt-Brecht-Gesamtschule
Schlesienstraße 21-23, 53119 Bonn

eMail mail@bbgbonn.de
Telefon 0228 777 230
Fax 0228 777 234


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